Bewertungsanlässe
Die Bewertung von Immobilien kann aus unterschiedlichen Anlässe erforderlich oder angeraten sein:
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Kauf und Verkauf von Grundstücken, Eigentumswohnungen oder Erbbaurechten
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Verkehrswertermittlung nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) und Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
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Beleihungswertermittlung nach Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV)
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Wertermittlung im Rahmen von Zwangsversteigerungen
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Beantwortung gerichtlicher Beweisfragen im Bereich der Immobilienbewertung
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Gutachten für steuerliche Belange, z.B. Erbschafts- und Schenkungssteuerveranlagung
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Bewertung von Rechten an Immobilien, z.B. Erbbaurechten, Wohnungsrechten, Nießbrauchsrechten, Geh-, Fahr- und Leitungsrechten,
Baulasten etc.
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Ermittlung von Renten und Entschädigungen für Grundstücksbelastungen
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Gutachterliche Stellungnahmen
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Bewertungen im Rahmen von Erbschaften, Schenkungen, Scheidungen
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Gutachten zur Vorlage bei Banken im Rahmen von Finanzierungen
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Vermögensbewertung als Grundlage für Bilanzierung (IAS/IFRS)
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Ermittlung von An- und Verkaufswerten in den neuen Bundesländern nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz,
Schuldrechtsanpassungsgesetz oder Verkehrsflächenbereinigungsgesetz
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Plausibilitätsprüfungen